Verschiedene Gruppen und Organisationen innerhalb der katholischen Kirche von Österreich bemühen sich, das Anliegen ihrer Arbeit und ihres Einsatzes auch im Gebet und im Gottesdienst zur Sprache zu bringen. Für besondere Tage und Anlässe werden dazu Vorschläge bzw. Bausteine angeboten. Dieses Bemühen, bei dem oft viel Arbeit und Zeit investiert wird, ist anzuerkennen.
Wenn diese Vorlagen und Bausteine dann nicht entsprechend gewürdigt oder gar kritisiert und abgelehnt werden, bedeutet dies für die Betroffenen oft eine herbe Enttäuschung. Die Gründe für die Kritik mögen unterschiedlich sein. Allzu oft beruht diese darauf, dass im Eifer der Erarbeitung solcher Behelfe liturgische Grundgesetze übersehen wurden. Um Enttäuschungen vorzubeugen, will die Liturgische Kommission für Österreich all diesen Organisationen und Gruppierungen, die Vorlagen für Gottesdienstfeiern erstellen und aussenden, hiermit hilfreiche Kriterien für die Erarbeitung von Gottesdienstvorlagen anbieten.
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Jede Messfeier am Sonntag ist Gottesdienst der Gesamtgemeinde und nicht die Feier einer einzelnen Gruppe. Am Sonntag ist die gesamte Gemeinde als Kirche beauftragt, den Tod und die Auferstehung des Herrn zu bezeugen und zu feiern. |
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Bei allen Messfeiern an Sonntagen sind daher die offiziellen liturgischen Texte (einschließlich der Perikopen) des Tages zu verwenden. Gemäß der liturgischen Ordnung sind dabei nur einzelne, wenige Ausnahmen möglich: So können zum Beispiel die Messtexte "Für die Einheit der Christen" bzw. "Für die Ausbreitung des Evangeliums" auch an Sonntagen im Jahreskreis (nicht aber an Sonntagen des Advents, der Fasten- und Osterzeit und nicht an Hochfesten) genommen werden, wenn eigene Feiern für die Einheit der Christen bzw. für die Mission gehalten werden. |
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Bei der Auswahl der Gesänge ist zu beachten, dass sie der jeweiligen Funktion entsprechen. Daher können Gloria, Antwortpsalm, Credo, Sanctus und Agnus Dei nicht durch beliebige Lieder ersetzt werden; vielmehr sollen sich diese Gesänge eng - beim Sanctus möglichst wörtlich - an Struktur und Aussage der liturgischen Texte halten. |
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Bei der Einführung in die Messfeier kann auf das besondere Anliegen hingewiesen werden. Auch dies soll jedoch in aller Kürze geschehen. Jedenfalls darf nicht der Eindruck entstehen, als sei das angesprochene Thema allein der eigentliche Sinn dieser sonntäglichen Messfeier. |
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Das Allgemeine Schuldbekenntnis als kurzes Element der Eröffnung kann nicht zu einer Art Bußgottesdienst mit eigener Thematik ausgebaut werden. Langatmige Deklarationen oder weit ausholende Anleitungen zur Gewissenserforschung passen hier nicht. |
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Bei den Christus-Anrufungen des Kyrie kann auch das Anliegen in geeigneter Weise anklingen. |
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Manchmal kann man auch - ohne dem Inhalt der Perikopen Gewalt anzutun - bei den Einführungen in die Schriftlesungen eine Brücke zum jeweiligen Anliegen schlagen. |
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Meist ist es möglich, bei der Predigt - auch wenn sie die liturgischen Texte des Tages zugrunde legt - das betreffende Anliegen einzubeziehen: z.B. das Verhalten Christi als Vorbild, Verwirklichung einer apostolischen Mahnung, Aufforderung zur Tat. |
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Vor allem sollte das Anliegen in den Fürbitten (als Form des Gebetes für andere) genannt und konkretisiert werden. Aber auch hier ist zu beachten, dass wirkliche Gebete bzw. Gebetseinladungen und keine Spenden- oder Einsatzappelle vorgetragen werden. |
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Der geeignetste Ort für den Hinweis auf die Kollekte ist sicher am Beginn der Gabenbereitung, unmittelbar vor dem Einsammeln. |
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Ebenfalls Gelegenheit, im Sinne des Anliegens zu beten oder zu singen, bieten Dank- und Lobtexte nach der Kommunion. Daran können auch verschiedene Sprecher bzw. Sänger beteiligt werden. Der Charakter dieser Texte als Dank und Lob soll jedoch gewahrt bleiben. |
Diese hier angeführten Möglichkeiten sollen nicht alle in jeder sonntäglichen Messfeier genützt werden, vielmehr soll man das jeweils Geeignetste auswählen. Um die Einheit der Messfeier zu wahren, vermeide man Doppelgleisigkeit in dem Sinne, dass alle frei gestalteten Elemente auf das Thema ausgelegt sind und die übrigen Teile der Sonntagsliturgie daneben einherlaufen.
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Wort-Gottes-Feiern sind offen für eine große Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten. Der Sinn der jeweiligen liturgischen Elemente darf aber auch hier nicht verdunkelt werden. |
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Auch bei dieser Art von Feiern sollen die Grundakte des liturgischen Handelns deutlich bleiben: Verkündigung des Wortes Gottes und Antwort der Glaubenden in Wort und Zeichen. |
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Dem Wesen des Gottesdienstes würde es widersprechen, wenn die Feier nur oder überwiegend zur Information oder gar zur Indoktrination diente. |
Um Mißverständnissen und unnötigen Schwierigkeiten zuvorzukommen, ersuchen wir Sie, die von der Österreichischen Bischofskonferenz ausgegebene Regelung einzuhalten:
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Vorlagen, die allein für die jeweilige Pfarrgemeinde bestimmt sind, sind mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Fachausschuss Liturgie abzusprechen. |
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Bei Vorlagen, die für den diözesanen Bereich gedacht sind, ist vor der Veröffentlichung Absprache zu halten mit dem jeweiligen diözesanen Liturgiereferat: |
Diözese Eisenstadt: A-7000 Eisenstadt, St. Rochusstrasse 21.
Diözese Feldkirch: A-6800 Feldkirch, Bahnhofstrasse. 13.
Diözese Graz-Seckau: A-8010 Graz, Bischofsplatz 4.
Diözese Gurk-Klagenfurt: A-9010, Mariannengasse 2.
Diözese Innsbruck: A-6020 Innsbruck, Riedgasse 11
Diözese Linz: A-4020 Linz, Kapuzinerstrasse 84.
Erzdiözese Salzburg: A-5020 Salzburg, Kaigasse 8.
Diözese St. Pölten: A-3100 St. Pölten, Domplatz 1.
Erzdiözese Wien: A-1010 Wien, Wollzeile 2.
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Bei Vorlagen, die über die jeweilige Diözese hinaus angeboten werden, ist vor der Veröffentlichung Absprache zu halten mit dem Sekretariat der Liturgischen Kommission für Österreich: |
Österreichisches Liturgisches Institut,
Erzabtei St. Peter, Postfach 113,
A-5010 Salzburg.
e-mail: oeli@liturgie.at