Ewald Volgger OT, Linz

Inhaltliche Standards für die Aus- und Weiterbildung von den Personen, die einen liturgischen Dienst ausüben

Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Liturgie erneuert und die aktive Teilnahme der Gläubigen auch durch die Ausübung der sogenannten liturgischen Dienste neu in Blick genommen und geregelt. Durch die Taufe haben alle Gläubigen die Aufgabe und die Pflicht, das liturgische Feiern der Kirche mitzutragen und zu gestalten. Alle, die in der Liturgie der Kirche einen besonderen Dienst ausüben, brauchen dafür aber neben ihrer persönlichen Christusbeziehung auch die praktische und mystagogische Hinführung, damit der Dienst im Sinne der Liturgie gelingen kann. Ausgehend von den Erfahrungen in vielen liturgischen Situationen werden inhaltliche Standards beschrieben, die für die Ausbildung und Begleitung von liturgischen Diensten sinnvoll und notwendig sind. Es ist ein Diskussionsbeitrag, der entsprechende Ausbildungsgänge fordert und fördern will.