Die liturgischen Dienste eines Lektors und
Akolythen, aber auch eines Kantors oder Kommentators, die seit der
Liturgiereform des II. Vatikanums zu Recht auch Laien in der Gemeinde
übertragen werden, können nicht allein aus dem liturgietheologischen Axiom der participatio
actuosa begründet werden. Vielmehr gilt es den geistlichen Ursprung der
liturgischen Laiendienste herauszustellen und sie als charismatische Berufung
zu verstehen, weswegen sie dann auch vom Bischof übertragen werden sollten.
Dabei ist zum einen die Unterscheidung zum sakramentalen Weiheamt zu wahren,
zum anderen aber auch das geistliche Profil eines solchen Dienstes gegenüber
einer rein funktional-soziologischen Sicht herauszustellen.