Die liturgischen Dienste eines Lektors und Akolythen, aber auch eines Kantors oder Kommentators, die seit der Liturgiereform des II. Vatikanums zu Recht auch Laien in der Gemeinde übertragen werden, können nicht allein aus dem liturgietheologischen Axiom der participatio actuosa begründet werden. Vielmehr gilt es den geistlichen Ursprung der liturgischen Laiendienste herauszustellen und sie als charismatische Berufung zu verstehen, weswegen sie dann auch vom Bischof übertragen werden sollten. Dabei ist zum einen die Unterscheidung zum sakramentalen Weiheamt zu wahren, zum anderen aber auch das geistliche Profil eines solchen Dienstes gegenüber einer rein funktional-soziologischen Sicht herauszustellen.