Vorwort
Über
kaum ein Thema betreffend Liturgie herrscht heute größere Einmütigkeit, als
über den allgemein zu konstatierenden Mangel an „liturgischer Bildung“:
anzutreffen in den Gemeinden, bei Liturgieverantwortlichen, bei hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern,
leider auch bei priesterlichen Amtsträgern.
In
der unmittelbar nachkonziliaren Zeit (mit ihren spezifischen Problemen)
war „liturgische Bildung“ zumeist
entlang der einzelnen Reformschritte erfolgt und war gleichsam die theologisch
interessante „Begleitmusik“ zur „äußeren“ Reform. Diese notwendige liturgiebildnerische
Begleitung versiegte aber je länger je mehr, als die erneuerte Form gefunden
und die erste Generation der neuen liturgischen Bücher landauf landab etabliert
war. Es ist wohl nicht zuviel behauptet, wenn man sagt, das Thema „Liturgie“
sei insgesamt aus den pastoralen Bildungsbemühungen und aus der Verkündigung
mehr und mehr herausgefallen; damit zugleich auch das Verständnis des Gottesdienstes,
damit auch die Freude über die Mitte des Glaubens in der Feier der Liturgie mit
unabsehbaren Folgen für ihren sachgemäßen Vollzug. Mühsam musste in den letzten
Jahren anhand des Themas „ars celebrandi“ (das ja keineswegs allein die äußere
Gestalt der Feier betrifft) verlorenes Tiefen-Terrain neu bewusst gemacht
werden. Wie auch das Konzil lehrt, kann eine Liturgiereform nicht ein für alle
Mal mit der Neufassung der liturgischen Bücher beendet werden und im
Apostolischen Schreiben „Vicesimus quintus annus“ zur 25-Jahr-Feier der
Promulgation der Liturgiekonstitution legt Johannes Paul II. konsequent den
Finger auf die tatsächlich existierende Wunde: alles käme darauf an, das Verstehen der Liturgie wieder
neu zu vertiefen – im Klartext also: der
liturgischen Bildung den ihr gebührenden Stellenwert zurückzugeben.
In
der Tat geht es um ein „Zurückgeben“ – wenn auch unter neuen Bedingungen! Denn nicht erst zur unmittelbaren Aufbruchszeit
nach dem Konzil ist rückschauend ein deutliches Mehr an praktizierter liturgischer
Bildung wahrzunehmen und nicht nur die Konzilskonstitution „Sacrosanctum
Concilium“ hatte zuvor schon vehement darauf insistiert, dass die Weckung des
liturgischen Geistes unter Seelsorgern und Gläubigen als permanentes Kerngeschäft
des pastoralen Auftrags ein Dauerauftrag für alle Zukunft bleibt, der aus dem Liturgieverständnis
des Konzils folgt. Schon die Vertreter der Liturgischen Bewegung vor dem Konzil
lebten dies vor und schärften in ihren Schriften die unbedingte Notwendigkeit
liturgischer Bildung ein – allen voran Romano Guardini und Pius Parsch. Es
kommt nicht von ungefähr, dass beide Namen aus der Not der Stunde in den
letzten Jahren wieder neu entdeckt wurden. Seelsorge war bei ihnen vorrangig
Mystagogie und Hinführung zum Vollzug des Gottesdienstes, verbunden auch mit
dem liturgiepastoralen Prinzip der Einübung. Das alles geht uns heute
weitgehend ab und ruft nach einer pastoralen Umkehr, durch die Liturgie selbst
neu zum „roten Faden“ der Pastoral und liturgische Bildung zur neuen Mitte der
Verkündigung wird. Dabei sind die „Orte“ liturgischer Bildung in der modernen
Medien- und Internetgesellschaft vielfältiger geworden und rufen ebenfalls nach
einer Neubesinnung.
Dem
Gewicht der Sache folgend, ist das vorliegende Themenheft entsprechend umfangreich
und differenziert ausgefallen: Teil A behandelt Grundsatzfragen zum Thema. Teil
B befasst sich mit den vielfältigen und sehr konkreten Bemühungen zur
liturgischen Bildung auf Landes- und Bistumsebene. Teil C nimmt alte und neue
„Orte“ liturgischer Bildung aus der Perspektive der gegenwärtigen Situation in
den Blick und Teil D bezieht aus dem ökumenischen Umfeld der Schwesterkirchen
wichtige Inspirationen und Anregungen und weitet den Blick in sonst weniger
beachtete Dimensionen der liturgischen Bildung.
Die
beiden Redaktoren und die Autoren wünschen sehr, dass dieses Heftes zum neuen Anstoß
wird, den nach wie vor geltenden Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils zur
liturgischen Bildung in der Praxis der Kirche neu und konsequent wahrzunehmen.
Neben allen an der Sache Interessierten wendet das Heft sich daher ganz
besonders an die Liturgieverantwortlichen, an die Liturgen als Vorsteher
gottesdienstlicher Feiern und nicht zuletzt an die Bischöfe als
Letztverantwortliche für ein liturgiepastorales Grundkonzept, das der
liturgischen Bildung endlich wieder den Raum zurückgibt, den das Konzil, vor
allem aber die Liturgie selbst fordert.