Vorwort

Was ist das eigentlich: ‚liturgiegemäße Musik? Man könnte sich die Antwort leicht machen und auf die in liturgischen Gesang- und Feierbüchern angeführten Lieder und Gesänge verweisen. Diese Vorgehensweise ähnelt jener Definition von Liturgie, die sie nur dann als genuin anerkennt, wenn sie in offiziellen Liturgiebüchern verbindlich geregelt ist. Der bloß formale Rückgriff auf bereits kodifiziertes Liedgut gewährleistet aber noch nicht, dass die Auswahl auch liturgiegemäß ist. Denn zunächst ist natürlich die jeweilige liturgische Handlung zu beachten, für die z.B. ein Lied ausgewählt wird. Diese inhaltliche Zuordnung von Gesang und liturgischer Handlung ist jedoch nur eine notwendige, aber nicht schon eine hinreichende Bedingung für liturgiegemäße Musik.

Der Einladungsfolder zum Symposion der Liturgischen Kommission für Österreich, das vom 12. bis 13. Okt. 2009 im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg stattfand, kann einen Schritt weiterführen. ‚Liturgiegemäße Musik wurde hier inhaltlich so präzisiert: ‚Zur Ehre Gottes und zur Freude der Gläubigen. Neben der inhaltlich adäquaten Zuordnung von Gesang und liturgischer Handlung treten also zwei weitere Kriterien für ‚liturgiegemäße Musik hinzu, die beide nicht in Gesang- oder Feierbüchern gefunden werden können.

Einerseits die konkret versammelte Feiergemeinde: Ihr soll die Musik zur Freude gereichen. Natürlich umfasst die Feiergemeinde auch den Chor, aber sie lässt sich nicht auf ihn begrenzen. Auch eine auf künstlerisch hochstehendem musikalischen Niveau gestaltete Liturgie wäre in dem Maße defizient, in dem es ihr nicht gelingt, die ganze mitfeiernde Gemeinde mit einzubeziehen. Die eigentliche Kunst ‚liturgiegemäßer Musik besteht also auch darin, dass möglichst alle Mitfeiernden daran Freude haben. Dabei kann es sich natürlich nicht um irgendeine Freude – etwa im Sinne eines kurzweiligen Spaßerlebnisses – handeln; es geht vielmehr um jene Freude, die den Glauben nährt und die Hoffnung stärkt. Die Berücksichtigung der zur Feier versammelten Gläubigen wird in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Es geht darin nur vordergründig um bloße Geschmacksfragen; dahinter muss vielmehr das Bemühen stehen, den individuellen ‚Geschmack als (vorläufiges und sich weiter entwickelndes) Ergebnis einer je eigenen Sozialisationsgeschichte zu begreifen, der für das persönliche Angesprochensein und Mitfeiern von großer Bedeutung ist.

Als weiteres Kriterium für ‚liturgiegemäße Musik wird die Ehre Gottes genannt. Es wäre allerdings ein Missverständnis, dies so zu verstehen, als sei folglich nur jene Musik der Liturgie angemessen, die musikalisch von höchster Qualität ist, alles andere aber nur von geringerer Dignität und daher der Ehre Gottes nicht würdig. Gottes ‚Ohren lassen sich nicht durch schlecht gesungene Lieder ‚beleidigen‘, solange darin aufrichtig das Gebet zu ihm ‚aufsteigt‘ – denn Gott sieht auf das Herz (1 Samuel 16,7). Damit die Ehre Gottes wirklich aufstrahlen kann, müssen die mitfeiernden Menschen ‚lebendig werden (vgl. Irenäus von Lyon: ‚Gloria Dei vivens homo) und seine Liebe auch außerhalb des Gottesdienstes durch ihr Leben bezeugen. „Weg mit dem Lärm deiner Lieder! Dein Harfenspiel will ich nicht hören, sondern das Recht ströme wie Wasser, die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach“ (Amos 5,23).

Die Schriftleitung