Vorwort
Was
ist das eigentlich: ‚liturgiegemäße‘ Musik? Man könnte sich die Antwort leicht machen und auf die in
liturgischen Gesang- und Feierbüchern angeführten Lieder und Gesänge verweisen.
Diese Vorgehensweise ähnelt jener Definition von Liturgie, die sie nur dann als
genuin anerkennt, wenn sie in offiziellen Liturgiebüchern verbindlich geregelt
ist. Der bloß formale Rückgriff auf bereits kodifiziertes Liedgut gewährleistet
aber noch nicht, dass die Auswahl auch liturgiegemäß ist. Denn zunächst ist
natürlich die jeweilige liturgische Handlung zu beachten, für die z. B. ein Lied ausgewählt wird. Diese inhaltliche Zuordnung von Gesang
und liturgischer Handlung ist jedoch nur eine notwendige, aber nicht schon eine
hinreichende Bedingung für liturgiegemäße Musik.
Der
Einladungsfolder zum Symposion der Liturgischen Kommission für Österreich, das
vom 12. bis 13. Okt. 2009 im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg stattfand,
kann einen Schritt weiterführen. ‚Liturgiegemäße Musik‘ wurde hier inhaltlich so präzisiert: ‚Zur Ehre Gottes und zur
Freude der Gläubigen‘.
Neben der inhaltlich adäquaten Zuordnung von Gesang und liturgischer Handlung
treten also zwei weitere Kriterien für ‚liturgiegemäße‘ Musik hinzu, die beide nicht in Gesang- oder Feierbüchern gefunden
werden können.
Einerseits
die konkret versammelte Feiergemeinde: Ihr soll die Musik zur Freude gereichen.
Natürlich umfasst die Feiergemeinde auch den Chor, aber sie lässt sich nicht
auf ihn begrenzen. Auch eine auf künstlerisch hochstehendem musikalischen
Niveau gestaltete Liturgie wäre in dem Maße defizient, in dem es ihr nicht
gelingt, die ganze mitfeiernde Gemeinde
mit einzubeziehen. Die eigentliche Kunst ‚liturgiegemäßer‘ Musik besteht also auch darin, dass möglichst alle Mitfeiernden daran Freude
haben. Dabei kann es sich natürlich nicht um irgendeine Freude – etwa im Sinne
eines kurzweiligen Spaßerlebnisses – handeln; es geht vielmehr um jene Freude,
die den Glauben nährt und die Hoffnung stärkt. Die Berücksichtigung der zur
Feier versammelten Gläubigen wird in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft
eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Es geht darin nur vordergründig um bloße
Geschmacksfragen; dahinter muss vielmehr das Bemühen stehen, den individuellen
‚Geschmack‘ als
(vorläufiges und sich weiter entwickelndes) Ergebnis einer je eigenen
Sozialisationsgeschichte zu begreifen, der für das persönliche Angesprochensein
und Mitfeiern von großer Bedeutung ist.
Als
weiteres Kriterium für ‚liturgiegemäße‘ Musik wird die Ehre Gottes genannt. Es wäre allerdings ein
Missverständnis, dies so zu verstehen, als sei folglich nur jene Musik der Liturgie
angemessen, die musikalisch von höchster Qualität ist, alles andere aber nur
von geringerer Dignität und daher der Ehre Gottes nicht würdig. Gottes ‚Ohren‘ lassen sich nicht durch schlecht gesungene Lieder ‚beleidigen‘,
solange darin aufrichtig das Gebet zu ihm ‚aufsteigt‘ – denn Gott sieht auf das
Herz (1 Samuel 16,7). Damit die Ehre Gottes wirklich
aufstrahlen kann, müssen die mitfeiernden Menschen ‚lebendig‘ werden (vgl. Irenäus von Lyon: ‚Gloria Dei vivens homo‘) und seine Liebe auch außerhalb des Gottesdienstes durch ihr Leben
bezeugen. „Weg mit dem Lärm deiner Lieder! Dein Harfenspiel will ich nicht
hören, sondern das Recht ströme wie Wasser, die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender
Bach“ (Amos 5,23).
Die Schriftleitung