![]() Wort zu diesem Heft von Andreas Redtenbacher Beinahe schon zu einem Stehsatz wurde die pragmatische Feststellung, Liturgie sei auch heute noch diejenige Äußerung des kirchlichen Lebens, die "die meisten Menschen erreicht" ("sieht man vom Sozialengagement der Kirche einmal ab", wird realitätsbewusst sofort hinzugefügt). Und dies sei selbstredend der wichtige Grund, sich mit ihr intensiv auseinander zu setzen. Die Beobachtung, dass es in den allermeisten Fällen folgenlos bei dieser Feststellung bleibt, trifft aber ebenso häufig zu. Schriftleitung und Redaktionsteam waren der Auffassung, anlässlich des 40. Jahrestages der Promulgation der Epoche machenden Konzilskonstitution des II. Vaticanums über die Liturgie, "Sacrosanctum Concilum", vom 4. Dezember 1963 mit dieser Feststellung anders umzugehen. Es sollte ein "Jubiläumsheft" zur Liturgiekonstitution entstehen, das nicht aus den genannten pastoralstatistischen Gründen, sondern aus der theologischen Einsicht der Konzilsväter, Liturgie sei "culmen et fons" des gesamten kirchlichen Lebens, die Liturgie in den Blick nimmt. Nur wer das Geheimnis des christlichen Gottesdienstes mit der ihm genuin innewohnenden dynamischen Kraft bedenkt, kann verstehen, was auch der hl. Benedikt – nicht nur Vater des abendländischen Mönchtums, sondern immerhin Patron Europas – uns sagt: "Dem Gottesdienst darf nichts vorgezogen werden" (RB 43,3). Dies setzt unumgänglich die theologische Befassung mit dem Thema Liturgie voraus, um ihre Tiefe und Dynamik zu verstehen und dann vom "Geist der Liturgie" im Sinne Guardinis ergriffen, von ihrer Glaubensdynamik "gepackt", Gottesdienst in der Tat neu zur lebendigen und beseelenden Mitte der pastoralen Bemühungen werden zu lassen. Nichts anderes war Absicht der großen Vertreter der Liturgischen Bewegung zuvor und der Väter des II. Vaticanums für die Zeit danach. Aus einer solchen Sicht bekommen dann pastoralstatistische Einsichten (siehe oben) wieder ihr Gewicht zurück: welche pastoralen und spirituellen Chancen werden bei der "immer noch die meisten Menschen" erreichenden kirchlichen Lebensäußerung vielerorts und oftmals vertan? 40 Jahre Liturgiekonstitution – dieses Anniversarium sollte zu einer grundsätzlichen liturgiewissenschaftlichen Reflexion genutzt werden, um angesichts einer im Vergleich zur Konzilszeit tiefgreifend veränderten gesellschaftlichen und pastoralen Situation den Absichten des Zweiten Vatikanischen Konzils bezüglich Liturgie und ihrer Bedeutung auch und gerade für heute und morgen gründlich nachzugehen. "Heiliger Dienst" rechnet es sich als Ehre an, dass sich sehr bald herausstellte, das geplante Konzilsheft würde eine Doppelnummer werden: nahezu alle eingeladenen und durchwegs prominenten Autoren hatten auf Anhieb oder sehr bald ihren Beitrag zugesagt; dies soll an dieser Stelle ausdrücklich bedankt sein. Es ist damit aber auch ausgedrückt, dass das Thema offensichtlich "unter den Nägeln brennt", was umgekehrt die thematische Grundentscheidung der Redaktion nochmals bestätigt. Die zahlreichen Beiträge waren nach inhaltlichen Gesichtspunkten zu strukturieren, wobei hier ausdrücklich vermerkt wird, dass sich einige unter verschiedenen bzw. auch mehreren Themengruppen einordnen ließen. Historisch akzentuierte Beiträge haben immer auch Gegenwartsrelevanz, systematisch-theologische Fragestellungen kommen ohne geschichtliche Einblicke nicht aus, ähnlich gilt dies für pastoralliturgisch oder auch ökumenisch Orientiertes. Aus diesem Grund verzichtet die Schriftleitung ausdrücklich auf eine Gliederung im Inneren des Heftverlaufs, führt sie jedoch sehr wohl im Inhaltsverzeichnis an, das für die Reihenfolge der Beiträge maßgeblich bleibt. I. Hinführung Wie immer bildet ein "Wort zu diesem Heft" seitens der Redaktion einen ersten Überblick. Dem außerordentlichen Anlass entsprechend gereicht es aber sowohl der verantwortlichen Redaktion, als auch allen Lesern von "Heiliger Dienst" zur Freude und Ehre, dass Franz Kardinal König, Alterzbischof von Wien, langjähriger Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz, ehemaliger Präsident des Päpstlichen Sekretariates für die Nichtglaubenden in Rom und einer der prominentesten Konzilsväter des II. Vaticanums, unter dem Titel "Kardinal Franz König im Gespräch" ausführlich zum Zustandekommen der Liturgiekonstitution und zu den Motivationen der Konzilsväter, aber auch zu wichtigen Liturgiefragen der Gegenwart und Zukunft Stellung nimmt. Der Diözesanbischof von Graz-Seckau und stellvertretende Vorsitzende sowie Liturgiereferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Dr. Egon Kapellari, gibt auf hohem theologisch reflektierenden Niveau wesentliche Grunddeterminanten für heutiges und zukünftiges gottesdienstliches Feiern: "40 Jahre Liturgiekonstitution – aus der Sicht des liturgieverantwortlichen Bischofs" und eröffnet damit den Diskurs des vorliegenden Heftes. II. Relecture der Liturgiekonstitution In "Sacrosanctum Concilium – eine notwendige Hinführung nach 40 Jahren" zeigt Andreas Redtenbacher, Habilitand in Trier, die liturgiewissenschaftliche Notwendigkeit auf, sich heute aufs Neue in Wissenschaft und Praxis auf die Grundintentionen der Liturgiekonstitution einzulassen; dabei weist er auf den historischen Zusammenhang zwischen Liturgischer Bewegung und Konzilsaussagen hin und zeigt, dass Liturgie auf der Linie des Konzils "liturgia semper reformanda" bleibt. Mit zugleich persönlicher wie liturgiewissenschaftlicher Überzeugungskraft fordert Klemens Richter, Professor für Liturgiewissenschaft in Münster "Auch 40 Jahre ‚danach‘ – Liturgiereform als Mitte der Erneuerung von Glaube und Kirche" ein. Der bekannte Münsteraner Liturgiewissenschaftler geht ebenfalls auf die Grundintentionen der Liturgiekonstitution ein und zeigt auf, dass das Konzil mit der Liturgiereform eine Gesamterneuerung des christlichen und kirchlichen Lebens anzielte. Er mahnt – Ratzinger zitierend – den dialogischen Charakter der Liturgie und zurecht vor allem mehr gottesdienstliche Bildung ein. Die Gestaltung liturgischer Räume zeigt er als Beispiel, wie Rezeption der Reform durch die Gemeinden geschieht. Seinen Beitrag beschließt er mit dem denkwürdigen Abschnitt: Auf das Ziel zu, das uns das II. Vaticanum gesteckt hat! Auch Philipp Harnoncourt, Emeritus der Liturgiewissenschaft in Graz und engagierter Proponent der von Kardinal König begründeten ökumenischen Stiftung "Pro Oriente", geht in einem gekonnten Überblick auf das wichtige Thema des Wandels des Liturgiebegriffs, auf die Frage: Sachgehorsam versus Normengehorsam und auf die Reformziele in Abwägung zu den Reformmaßnahmen ein: "Erreichtes – Nichterreichtes – Zurückgenommenes? Ein kurzer kritischer Rückblick auf 40 Jahre Liturgiereform". Ganz vom Text des Konzilsdokumentes selbst geht Reinhold Malcherek, Habilitand in Trier, aus:"Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi (SC 7) – Liturgie in personaler Dimension". Anhand des theologisch bedeutsamen Artikels 7 von Sacrosanctum Concilium rollt er die gesamte liturgietheologische Grundlegung der Konstitution auf und stellt den erneuerten Liturgiebegriff in personaler Sicht dar. Gottesdienst ist Begegnungsereignis, ja es gilt sogar: Liturgie ist Jesus Christus selbst. III. Zur Geschichte der Liturgiereform Arnold Angenendt, renomierter Ordinarius emeritus für Mittelalterliche Kirchengeschichte in Münster, ordnet unter dem Titel "Wie ist Liturgie zu reformieren?" die Liturgiereform in den großen Bogen der religionsgeschichtlichen Fragestellung ein und greift damit auf bedeutsame anthropologische und religionspsychologische Grundeinsichten zurück. Das erweitert den Horizont des vorliegenden Themenheftes erheblich und vertieft manche Problemstellung rund um die konziliare Liturgiereform unter oft wenig beachteten, aber wichtigen Perspektiven. Auch für ihn ist der Liturgieraum eine "Nagelprobe" der Reform und der Satz, Liturgiereform sei ‚unter Absehung aller Religionsgeschichte‘ erfolgt, stimmt zumindest nachdenklich. Benedikt Kranemann, Professor für Liturgiewissenschaft in Erfurt und AKL-Vorsitzender, bietet in seinem zentralen Beitrag "Liturgiereform – ein Baustein der Liturgiegeschichte" den fundamentalen Aufweis, dass die jüngste Liturgiereform kein singuläres Ereignis der Liturgiegeschichte darstellt. Er unterscheidet historische Reformprojekte regionalen und ortskirchlichen Umfanges, gesamtkirchliche Reformen (Trient und II. Vaticanum), und monastische Reformen, die häufig in ihrer theologischen Qualität die beiden ersten übertreffen. Zugleich leistet er eine schlüssige theologische Theorie für Liturgiereformen, die immer auf innerkirchliche Rezeption angewiesen sind. Die folgenden vier Beiträge exemplifizieren das bisher Ausgesagte an je einem Beispiel aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie aus der Ökumene. Andreas Heinz, Ordinarius für Liturgiewissenschaft in Trier und Leiter der liturgiewissenschaftlichen Abteilung des Deutschen Liturgischen Instituts, untersucht "Das Liturgische Institut in Trier und seine Bedeutung für die Rezeption der Liturgiekonstitution in Deutschland". Er gibt einen umfassenden Einblick in die enorme und selbstlose Arbeitsleistung der bekannten und weniger bekannten Mitarbeiter des Instituts im Rahmen der Umsetzung der Konzilsbeschlüsse in die kirchliche Wirklichkeit nicht nur Deutschlands, sondern des gesamten deutschen Sprachgebietes. Manche Rückschlüsse ließen sich daraus auch für die gegenwärtige Situation ziehen. Rudolf Pacik, ao. Professor für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät Innsbruck, beleuchtet – als österreichischen Beitrag – die Mitwirkung eines großen Konzilstheologen und Altmeisters der Liturgiewissenschaft, am Konzils- und am Reformgeschehen. Dabei beschreibt er "Das Konzilstagebuch von Josef Andreas Jungmann SJ". Damit erschließt Pacik den Lesern wertvollste Zeitzeugenschaft und kann Einblick auch in das persönliche Ringen einer der prominentesten Reformpersönlichkeiten bieten. Altabt Dr. Georg Holzherr OSB, Kloster Einsiedeln und langjähriger Präsident der Liturgiekommission der Schweizerischen Bischofskonferenz schenkt uns mit dem Thema "Unterwegs mit der Kirche von Rom – 30 Jahre Synodenhochgebet" einen interessanten Blick hinter die Kulissen eines heiklen und zugleich wichtigen Reformprojektes aus der Schweiz. Der als Schweizer Hochgebet bekannte Kanon fand bekanntlich in der stark überarbeiteten Fassung Eingang in die 3. Auflage des Römischen Messbuchs. Welche Wege dieses an sich verdienstvolle Projekt nahm und welche liturgietheologischen Implikationen dabei sichtbar werden, zeigt der Beitrag des daran maßgeblich beteiligten Autors. Auch die Evangelische Kirche kennt das Phänomen Liturgiereform: Der Wiener Superintendent i.R., Mag. Werner Horn, heute Professor für Liturgik und Hymnologie an der Wiener Musikuniversität stellt einen konkreten Reformprozess seiner Kirche unter dem Titel "Leiturgia semper reformanda – Die gottesdienstliche und musikalische Reformarbeit der Evangelischen Kirche in Österreich" vor. Da gegenwärtig auch katholischerseits ein neues gemeinsames Gebets- und Gesangsbuch in Vorbereitung ist, ist der Beitrag Horns besonders aktuell. Auch von der Erneuerung der evangelischen Agenden ließe sich manches lernen – eingeschlossen die theologischen Kriterien, die der Autor herausgearbeitet hat. IV. Anfragen für heute und morgen Die einschneidende Frage nach Identität und Herausforderungen der Liturgiewissenschaft als theologisches Hauptfach (SC 16) behandelt in gekonnter Darstellung Albert Gerhards, Professor für Liturgiewissenschaft in Bonn: "Liturgiewissenschaft nach 40 Jahren Sacrosanctum Concilium – Perspektiven und Aufgaben". Das Thema ist von offensichtlichem Gewicht für das Fach selbst und seine Zukunft, in der Folge aber auch für den liturgischen Vollzug und die daraus resultierende genuin christliche Vitalität der Gemeinden. Der Baseler Bischof Dr. Kurt Koch, ehemals Professor für Dogmatik und Liturgiewissenschaft in Luzern, stellt mit seinem Aufsatz "Liturgietheologie und amtlicher Dienst – Zur sakramentalen Dimension der kirchlichen Gemeinde" sowohl die Liturgiewissenschaft als auch die Pastoraltheologie, die Kirchenleitungen und Gemeinden vor folgenschwere Anfragen angesichts einer völlig veränderten nachkonziliaren Epoche, die die pastorale Geographie nachhaltig beeinflusst. Ausdrücklich rekurriert er dabei auch auf die Liturgiekonstitution. Erzbischof Dr. Michael Staikos, griechisch-orthodoxer Metropolit von Austria, stellt zunächst das orthodoxe Liturgieverständnis dar und konfrontiert es dann teils anerkennend und teils kritisch mit der Konzilsreform der katholischen Kirche und dem derzeitigen Zustand ihrer liturgischen Praxis: "Liturgie als Leben – Gedanken aus ökumenisch-orthodoxer Sicht". Die liturgiebezogen ökumenische Relevanz seiner Aussagen liegt auf der Hand. Der abschließende Beitrag kommt wieder aus Münster: Christian Grethlein, Professor für Praktische Theologie, legt ebenfalls ökumenisch bedeutsame Überlegungen vor: "Die Liturgiereform des II. Vaticanums aus evangelischer Sicht – eine Reform auf dem Weg der stets zu reformierenden Kirche". Eindrucksvoll zeigt er, wie die Liturgiereform des Konzils unter kontextualitätstheoretischen Prämissen eine theologisch weitgehend komplementäre Konvergenz für das Gottesdienstverständnis der Kirchen bereits ermöglicht. Die Aufgabe, die mir als verantwortlicher Redaktor dieses Heftes mit einem zentralen Thema und seinen prominenten Autoren anvertraut wurde, beschließe ich mit dem Wunsch, dass der "Geist der Liturgie" in unseren Gemeinden neu erwache, denn: "Liturgie führt nicht zur Mitte, sie ist die Mitte der Kirche" (Kardinal König). ![]() ![]() |