Wort zu diesem Heft

Die Feier der Liturgie setzt nicht nur den Glauben voraus und nährt ihn, sie ist in ihrem Vollzug auch auf Personen angewiesen, die dafür einen besonderen Dienst erfüllen. Allerdings bleiben diese Dienste auf die Auferbauung der gesamten Gemeinde hingeordnet, wie Melvin E. Michalski, Assistant Professor am Saint Francis Seminary der Erzdiözese von Milwaukee, Wisconsin (USA), ausführt. Dementsprechend sieht Michalski den Sinn des Amtspriestertums darin, das priesterliche Leben der Gläubigen zu wecken. Nur in diesem Kontext des Dienstes an der Gemeinde sei der vom II. Vatikanischen Konzil in LG 10 markierte Unterschied des ordinierten vom allgemeinen Priestertum – nämlich dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach – angemessen interpretierbar.

Der Dienst als theologische Grundkategorie begründet nicht nur das Amtspriestertum, sondern kennzeichnet insbesondere – wie schon der Name sagt – auch den Diakonat. Die Entstehung dieser Weihestufe kann als Arbeitsteilung bzw. soziologisch als „funktionale Differenzierung“ beschrieben werden, da die „diakonoi“ als eine eigene Gruppe für die Erfüllung bestimmter Funktionen berufen wurden. Diese Aussonderung für eine besondere Dienstfunktion hatte ursprünglich noch keine Unterordnung gegenüber dem Priester bedeutet, wie Frank Walz, Ass.-Prof. am Fachbereich Praktische Theologie der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Salzburg und Redaktionsmitglied unserer Zeitschrift, in seinem Beitrag über den Diakon in der Liturgie aufzeigt. Andererseits erleichtert die spezifische Zuweisung der Dienstfunktion an den Diakonat das Missverständnis, dass die für das kirchliche Amt und auch für das christliche Leben insgesamt maßgebliche Begründungskategorie des Dienstes an den untersten Weihegrad in ausschließlicher Form „delegiert“ werde. Hier liegt aber auch die Chance zur theologischen Verortung des Diakonats: Nicht so sehr als Vermittler zwischen Kirche und Welt bzw. Liturgie und Leben – dies ist auch ureigene Aufgabe der Laien –, sondern durch ihren Dienstcharakter für Amtsträger und Laien beispielgebend zu sein.

Eine mögliche Verdunkelung des Dienstcharakters des Priesteramtes sieht Gisbert Greshake, emeritierter Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg, in der „Selbstverständlichkeit“ heutiger Konzelebrationspraxis. Greshake kritisiert nicht nur das dahinter stehende quantifizierende Messverständnis, er weist auch darauf hin, dass durch die Konzelebration von Priestern, die zugleich „in persona Christi“ handeln, die Zeichenhaftigkeit des einen, Christus repräsentierenden Priesters verundeutlicht werde, da auf der Zeichenebene die vielen Priester nicht den einen Herrn „repräsentieren“ können.

In ökumenischer Perspektive untersucht Augustinus Sander – er ist Benediktiner der Abtei Maria Laach und habilitiert sich zur Zeit mit dem Forschungsschwerpunkt Ökumene – das Ordinationsverständnis im Luthertum. Darin ortet er neben aktuellen Forderungen von Lutheranern nach einer rein funktionalen Sicht des Amtes und einer deutlichen Distanzierung vom sakramentalen Verständnis der Katholiken auch klassische Dokumente des Luthertums, die für eine konsensuale, ökumenische Sicht fruchtbar gemacht werden könnten.

Abschließend sei noch auf einen Symposionsbericht zum Thema „Priestertum und Priesteramt“ von Andreas Vonach, Professor am Institut für Bibelwissenschaften und Historische Theologie der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Innsbruck, hingewiesen. Dieses Symposion fand im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Synagoge und Kirchen – Grundlagen und Fragen zu einheitsstiftenden Faktoren in Judentum und Christentum“ statt.

Die Schriftleitung