![]() Wort zu diesem Heft Die
Feier der Liturgie setzt nicht nur den Glauben voraus und nährt ihn, sie ist in
ihrem Vollzug auch auf Personen angewiesen, die dafür einen besonderen Dienst
erfüllen. Allerdings bleiben diese Dienste auf die Auferbauung der gesamten
Gemeinde hingeordnet, wie Melvin E. Michalski, Assistant Professor am Saint
Francis Seminary der Erzdiözese von Milwaukee, Wisconsin (USA), ausführt.
Dementsprechend sieht Michalski den Sinn des Amtspriestertums darin, das
priesterliche Leben der Gläubigen zu wecken. Nur in diesem Kontext des Dienstes
an der Gemeinde sei der vom II. Vatikanischen Konzil in LG 10 markierte
Unterschied des ordinierten vom allgemeinen Priestertum – nämlich dem Wesen
und nicht bloß dem Grade nach – angemessen interpretierbar. Der
Dienst als theologische Grundkategorie begründet nicht nur das Amtspriestertum,
sondern kennzeichnet insbesondere – wie schon der Name sagt – auch den
Diakonat. Die Entstehung dieser Weihestufe kann als Arbeitsteilung bzw.
soziologisch als „funktionale Differenzierung“ beschrieben werden, da die
„diakonoi“ als eine eigene Gruppe für die Erfüllung bestimmter Funktionen
berufen wurden. Diese Aussonderung für eine besondere Dienstfunktion hatte
ursprünglich noch keine Unterordnung gegenüber dem Priester bedeutet, wie
Frank Walz, Ass.-Prof. am Fachbereich Praktische Theologie der Kath.-Theol.
Fakultät der Universität Salzburg und Redaktionsmitglied unserer Zeitschrift,
in seinem Beitrag über den Diakon in der Liturgie aufzeigt. Andererseits
erleichtert die spezifische Zuweisung der Dienstfunktion an den Diakonat das
Missverständnis, dass die für das kirchliche Amt und auch für das christliche
Leben insgesamt maßgebliche Begründungskategorie des Dienstes an den untersten
Weihegrad in ausschließlicher Form „delegiert“ werde. Hier liegt aber auch
die Chance zur theologischen Verortung des Diakonats: Nicht so sehr als
Vermittler zwischen Kirche und Welt bzw. Liturgie und Leben – dies ist auch
ureigene Aufgabe der Laien –, sondern durch ihren Dienstcharakter für Amtsträger
und Laien beispielgebend zu sein. Eine
mögliche Verdunkelung des Dienstcharakters des Priesteramtes sieht Gisbert
Greshake, emeritierter Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der
Theologischen Fakultät der Universität Freiburg, in der „Selbstverständlichkeit“
heutiger Konzelebrationspraxis. Greshake kritisiert nicht nur das dahinter
stehende quantifizierende Messverständnis, er weist auch darauf hin, dass durch
die Konzelebration von Priestern, die zugleich „in persona Christi“ handeln,
die Zeichenhaftigkeit des einen, Christus repräsentierenden Priesters
verundeutlicht werde, da auf der Zeichenebene die vielen Priester nicht den
einen Herrn „repräsentieren“ können. In
ökumenischer Perspektive untersucht Augustinus Sander – er ist Benediktiner
der Abtei Maria Laach und habilitiert sich zur Zeit mit dem
Forschungsschwerpunkt Ökumene – das Ordinationsverständnis im Luthertum.
Darin ortet er neben aktuellen Forderungen von Lutheranern nach einer rein
funktionalen Sicht des Amtes und einer deutlichen Distanzierung vom
sakramentalen Verständnis der Katholiken auch klassische Dokumente des
Luthertums, die für eine konsensuale, ökumenische Sicht fruchtbar gemacht
werden könnten. Abschließend
sei noch auf einen Symposionsbericht zum Thema „Priestertum und Priesteramt“
von Andreas Vonach, Professor am Institut für Bibelwissenschaften und
Historische Theologie der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Innsbruck,
hingewiesen. Dieses Symposion fand im Rahmen des Forschungsschwerpunktes
„Synagoge und Kirchen – Grundlagen und Fragen zu einheitsstiftenden Faktoren
in Judentum und Christentum“ statt. Die Schriftleitung ![]() ![]() |