Aschermittwoch - Hautschäden durch Aschenkreuz
Am Aschermittwoch 2018 erlitten Gottesdienstteilnehmer in einer Pfarre des Erzbistums Freiburg, Verätzungen auf der Haut, nachdem sie das Aschenkreuz empfangen hatten.
Asche mit Wasser vermengt reagiert alkalisch
Wie die Fachzeitschrift „Gottesdienst“, herausgegeben von den Liturtgischen Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz, in ihrer jüngsten Ausgabe ( Nr. 4/2019) berichtet, ergaben Untersuchungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg nach diesem Vorfall: Die Beimischung einer größeren Menge von Wasser in die Asche und das Anrühren eines „Teiges“, der dann auf die Stirn aufgetragen wurde, löste eine chemische (alkalische) Reaktionen aus, die gesundheitliche Schädigungen der Haut zur Folge hatten.
Verlautbarung im Amtsblatt meherer Diözesen
Die Erzdiözese Freiburg reagierte mit einer entsprechenden Warnung. Im Amtsblatt (Nr. 15 vom 27. Juni 2018) wurde ein ausdrückliches „Verbot der Vermischung von Asche und Wasser bei der Austeilung des Aschenkreuzes“ verlautbart. Von dieser Praxis sei unbedingt abzusehen, denn sie könne gesundheitliche Schäden bei den Feiernden sowie entsprechende strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen.
Diese Verlautbarung wurde deswegen auch von weiteren Diözesen in Deutschland übernommen.
Kein Problem für die liturgische Praxis
Auf den Aschenritus muss aber auch künftig nicht verzichtet werden!
Wie die Fachzeitschrift für Liturgie festhält, ist ein einfaches Besprengen der Asche mit Weihwasser, wie im Messbuch (S. 77) vorgesehen, nach aller bisherigen Erfahrung unbedenklich. Ein Problem sei lediglich die Vermengung der Asche mit reichlich Wasser zu einem Brei.
In diesem Zusammenhang verweist die Zeitschrift „Gottesdienst“ auf die ursprüngliche Form der Auflegung der Asche: Der Bedeutung des Zeichens entspricht nicht ein „Aufmalen“ des Aschenkreuzes auf die Stirn, sondern