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Die Rechte für das Streamen von Liedern und Liedtexten ist bis 30.4.2024 gesichert

Ein neuer Zusatzvertrag zwischen Österreichischer Bischofskonferenz und Literar mechana sichert die Rechte für die Verwendung von Liedern und Liedtexten bis Ende April 2024 verlängert. 

 

 

Verfügbar-Machen von Text und Melodie

Die Literar-Mechana ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung und Geltendmachung von Urheberrechten, Beteiligungs- und Vergütungsansprüchen an Sprachwerken und Musiknoten.

Das betrifft auch das Verfügbar-Machen von Texten und Noten für die Feier des Gottesdienstes.

Zur Abgeltung dieser Rechte, die im Gottesdienst verwendet werden, gibt es einen Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und der Österreichsichen Bischofskonferenz (ÖBK).

 

Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und Österreichischer Bischofskonferenz 

Der aktuelle 7. Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag

sieht das Recht vor, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen gottesdienstlichen Charakters bzw. kirchlichen Feierlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen. 
 

Der Zusatzvertrag gilt befristet bis 30. April 2024.

 

 

Bedingungen

Bei der Übertragungen muss sichergestellt sein, dass

  • der „stream“ (direkt nach dem Lied oder im Abspann) auch die Urheber (also Komponist bzw. Textdichter) nennt.

Texthefte für den Download im Internet dürfen keine Lieder enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind (rechtefrei sind Stücke, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sind).

 

Zu weiteren rechtlichen Hinweisen

 

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Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr
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