Verbote im liturgischen Bereich liegen in verschiedenen Formen vor. Vom strengen Verbot bis hin zu Handlungen, die lediglich nicht erlaubt sind. Bei Verstößen können teilweise Kirchenstrafen drohen, die wiederum Verbote nach sich ziehen. Ziel der Verbote ist immer der Schutz der Sakramente, der Glaubensgemeinschaft und des Heils der Seelen.
Univ.-Prof. Dr. theol., Lic. iur. can. Sabine Konrad
ist Leiterin des Fachbereichs Kirchenrecht am Institut für Praktische Theologie an der Universität Innsbruck.