Die Frage nach Ge- und Verboten in der liturgischen Ordnung wird heute manchmal aus Unsicherheit und persönlicher Sorge, oft auch interessegeleitet als Vorwurf und Schlag-Wort gestellt. Der Beitrag will im Hinblick auf die Qualität von Gottesdiensten die Kategorie der Erlaubtheit in der heutigen pastoralen Realität verorten, sie historisch knapp eruieren, systematisch ins Gesamt der Liturgietheologie des Zweiten Vatikanischen Konzils einordnen und als Willkürschutz und Recht der Gläubigen zur Ausbildung einer umfassenden „ars celebrandi“ aller Gottesdienstfeiernden ermutigen.
Dr. Stefan Rau
ist Dozent für liturgische Bildung im Bistum Münster und Kooperator in Emsdetten.